XXXVI.

Maria Benedicta Schmid


Stift Wonnentals letzte Jahre und Ende
(Zweiter Teil: Schluß)

von Dr. Engelbert Krebs

IV. Maria Benedicta Schmid
(1782 – 1793)

Maria Benedicta Schmid, Freyburg, 1782 – 1793.
Bildquelle: Breisgau-Verein Schau-ins-Land 39. Jahrlauf 1912, S. 81

Frau Katharina von Storp hatte auf der Tafel der Stifter und Äbtissinnen insgesamt 37 Felder anbringen lassen. Ihr eigenes Wappen füllte die Nummer 35, so daß auf dieser Tafel nur noch zwei Wappen Platz finden konnten. Es ist, wie wenn ein prophetischer Geist sie geleitet hätte. Nur noch zwei Äbtissinnen sollten ihr folgen. Aber ihre Wappen wurden nicht mehr eingetragen. Die beiden letzten Felder sind heute noch leer.

Als Frau von Storp am 18. Mai 1782 gestorben war, mußte die Lage des Klosters als eine höchst unsichere bezeichnet werden. Die Klosteraufhebungen hatten bereits drei Frauenklöster in Vorder-Österreich betroffen: Die Franziskanerinnen zu Säckingen, die Clarissinnen zu Freiburg und die Dominikanerinnen zu Villingen. Ob und wann Wonnental daran komme, wußte niemand. Drei Wochen nach dem Tode der Äbtissin traf nun unterm 6. Juni 1782 ein Schreiben des vorderöster-reichischen Regierungspräsidenten ein, welches mit der tröstlichen Versicherung begann, „daß mit Aufhebung weiterer Frauenklöster solle einstweilen (!) eingehalten werden.“ Es wurde aber sofort hinzugesetzt, daß die Weiter-bestehenden zu irgendwelcher Betätigung „zum Nutzen des Staates, zur Schulhaltung und Wartung deren Kranken angehalten werden sollen, bis einmal die Zahl sich vermindere und nachher auf weitere Zusammenziehung derselben Bedacht genommen werde könne.“ So solle nun auch Wonnental vorschlagen, was es zu tun gedenke (GL.)
Es ist klar, daß mit diesem Erlasse dem Kloster, wie es bisher gewesen, eigentlich schon die Existenzberechtigung abgesprochen war. Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, daß nur Klöster, welche durch äußere, vom Staat genehmigte Wirksamkeit dem Staate selber nützen, noch ein Recht des Daseins haben. Die Stiftung Wonnental jedoch beruhte, wie hundert andere Stiftungen, auf dem kirchlichen Glauben auf dem Werte und der Berechtigung des beschaulichen, zwischen Handarbeit und Gebet geteilten Lebens, dessen Segnung nicht nur den Ordenspersonen selbst, sondern auch den Mitmenschen, vorab den Stiftern und Wohltätern des Klosters zu gute kommen. Das war allerdings für die josefinische Zeit fremdartige Gedanken. – Was die Frauen, die zur Zeit des Empfanges dieses Schreibens nicht einmal ein Oberhaupt hatten, der Regierung zur Antwort gegeben haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Sie werden sich, wie später im Jahre 1786 geweigert haben, von Ihrer bisherigen Tätigkeit zu lassen. Immerhin aber mußten sie sich seit diesem Sommer 1782 eingestehen, daß ihre Tage wohl gezählt, ihre Kommunität jedenfalls in steter Gefahr war, bei „weiterer Zusammen-ziehung“ die Selbstständigkeit ganz zu verlieren.
In dieser kritischen Zeit nun schritten sie im August 1782 zu Neuwahl.
Der Bericht über den Wahlakt ist uns in den nachgelassenen Papieren der letzten Äbtissin (K.) erhalten und von einer so großen Ausführlichkeit, daß er für sich allein schon ein reizendes Stückchen kulturgeschichtlicher Kleinmalerei bedeutet. Er füllt im Original ein großes Heft, welches in purpurfarbenes, mit Goldpressung stilvoll verziertes Papier gebunden ist. Der anschaulichen Schilderung wegen gebe ich denselben hier im ganzen Wortlaut wieder. Die nötigsten Erklärungen füge ich in Klammern bei.
„Verzeichnüs deren Ceremonien und ordnung welche bey der Erwöhlung der Gnädigen Frau Maria Benedicta (Schmid aus Freiburg), Abtissin in allhiesigem Gotteshaus Wunnenthal, seynd gehalten worden 1782.
„Den 24. August ¾ auf 5 Uhr abends seynd seine Hochwürden und Gnaden der gnädige Herr Prälat Carolus von Thennenbach (Karl Kaspar aus Reute, Prälat von 1782 – 1803) als Bischöflicher Commissarius und abends Pater immediatus ¾5 mit einem Notario pater August hier angelangt, welchen Herr Verwalter hätte bey dem thor sollen complementieren. Das gantze Convent erwartete den gnädigen Herrn in der großen redtstuben mit Cucullen (weißen Chormänteln). Die Frau Priorin Magdalena Ferenbachin machte das Complement und recomendierte das Wahlgeschäft dem gnädigen Herrn, mit Bitt solches vätterlich zu besorgen, worauf der gnädige Herr ganz willig gnädig und vätterlich geanthwortet und uns bestens getröstet, das selber den anderen tag uns alle nöthige unterricht geben werde, worauf das convent widerum abgetretten. selben Abend war kein Abteytisch, da Es war Beichttag, weilen wür an Bartholomenstag gebeichtet und am sonntag als den 25ten erst wegen diesem fest Communicirt haben; doch seynd allezeith 2 Frauen als Fr. Maria Francisca und Fr. Maria Agatha als großkellerin zur aufwarth gebliben; nach dem Conventtisch ist auch Fr. Priorin auf die Abtey und hat uns die ordnung auf den anderen tag angekündt, das übrig Convent ist ganz in seiner ruh verbliben.
Den andern tag als den 25ten ist morgens um ¾4 Uhr die mette (der nächtliche Teil des kirchlichen Chorgebetes), um 6 Uhr die hl. Communion, dan die prim (das kirchliche Morgengebet) und Sub tuum (Sub tuum Praesidium, „Unter Deinen Schutz und Schirm“ beginnt ein feierliches Gebet zur Mutter Gottes) gehalten worden, worauf man in das Capitel gegangen (d.h. in den Kapitelsaal). Die Frau priorin und die Frau großkellerin haben den gnädigen Herrn bei der Custorey erwarthet und in das Capitel begleithet, welche nach dem Pretiosa (einem Teil des kirchlichen Frühgebetes) sambt dem Herrn notario in das Capitel getretten. Herr Notarius setzte sich neben den Gnädigen Herrn an der Frau Subpriorin orth.
Die Cantorin Frau M. Benedicta nachmalen Gnädige Frau hat erstens ein stagttel (offenbar verschrieben für capittel) der Demuth gelesen aus der hl. regel, alsdann „Absolvatis Anima ec.“, worauf der Gnädige Herr die ordens-Absolution vor die verstorbene Gnädige Frau Maria rosa, das Convent den Psalm de profundis (aus den Tiefen), der Gnädige Herr die Colecta gebettet. nach diesem sprach der Gnädige Herr Benedicte, das Convent anthworthete Dominus. Der Gnädige Herr laße alsdann 3 bey sich habende concilia tridentina (d.h. Verfügung aus den Reformbestimmungen des Trienter Konzils für die Ordensleute) und legte dieselbe verständlich aus sambt dem ayd, wie und was bey demselben zu beobachten seye; nach welchem Commemoratio. Und also war das Capitel nach gewöhnlichem deprofundis und Colect geendet.


Frau Priorin und Frau großkellerin begleiteten den Endinger Herren widerum. Zu Mittag war Abteytisch, nachmittag war das Convent widerum zum gnädigen Herrn berufen ohne Cucullen. Der gnädige Herr fragte, was vor einer Gattung oder weeg zur Erwöhlung aus dem uns vorgelesenen wür gebrauchen wollen, das Convent anthwortete, wir wollen den gewöhnlichen weeg, nämlich die Stimmen heimlich mit Zettelin zu geben, welches dan vor gutt gehalten und angenohmen worden. einige aus dem Convent, aus Beysorg, die Stimmen möchten zu vihl zertheilt werden, machten die Frag: so allenfalls kein kanonische wahl sollte heraus komen, ob man nicht könne diejenige Frau als Abtissin nemmen, welche die mehrsten Stimmen hätte. als nemlich wan 3 oder 4 Frauen in der Wahl wären, und eine mehre stimmen als die übrigen hätte. Der gnädige Herr sagte: Nein. Dan dieses wäre keine Canonische wahl, und anderst wäre die wahl nicht gültig, und lasse sie nicht anderst gelten und sollten wür auch 2 oder 3 oder mehre mal wöhlen müssen. Das habe gar nichts zu sagen. Also ginge das Convent ganz getrost widerum fort.
Abends vor 6 uhr kam Herr von Gleichenstein, welchen der gnädige Herr invitirt hatte und Herr Ambtmann von Thennenbach. Nach 6 Uhr ist der Kayserliche Commissarius Herr von Schmidfeld mit seinem Secretario Herr Kayser in unserer Kutschen ankomen, in welcher ihn Herr Verwalter Tommer abgeholt und von Freyburg hieher begleithet, sambt einem Bedienten des Herrn von Schmidfeld. Das Convent war in dem großen redtzimmer versamlet und erwarthet die Kayserliche Commission in Cucullen, welche gemelde Commission zuerst in des gnädigen Herrn Zimmer gegangen, von da mit sambt dem gnädigen Herrn und Herrn von Gleichenstein in das redtzimmer kommen, wo die Frau Priorin eine kurze anred gemacht und das Convent anrecomendirt und um ferneren Schutz seiner Majestät als Kastenvogt und Schutzherren begehrt; auf welches Herr Commissarius ein kurzes doch gar höfliches und gnädiges Complement gemacht und alles begehrte versprochen zu wilfahren, nach welchem das Convent abgetretten. Herr Commissarius ist zum Herrn v. Bauer auf Kentzingen und bey seiner Zurückkunft nichts genossen sondern gleich zur ruhe, war auch kein Abteytisch. aber Frau großkellerin und Frau M. Francisca haben den übrigen Herrn aufgewarthet.
„Den 26ten ist die metten um ¾ auf 4 Uhr dann gleich prim und terz, um 6 uhr sext und non, auch das subtuum gehalten worden, nach disen ginge man in das Capitel (in den Kapitelsaal), unter dem pretiosa begleithet die Frau priorin und Frau großkellerin den gnädigen Herrn mit dem Herrn notario in das Capitel, die Cantorin laße das Capitel der heiligen regel von Erwöhlung eines Abbtes, nach disem hat der gnädige Herr eine Sermon gehalten.
Nach Ende des Capitel ist man noch einmal zur Kayserlichen Commission, das ganze Convent und Frau priorin hat dem Kayserlichen Commissario das Catalogum und 1 Bürde Schlüssel übergeben, welcher dann eine kleine anred gemacht. hernach hat der gnädige Herr den Herrn Commissario sambt allen gegenwärthigen zur hl. meß und anruffung des hl. Geistes eingeladen, welche solches ganz höflich angenohmen, und ist gleich alles in die heilige Meß. Dem Herrn Commissario ist ein eigener stuhl mitten in der Kirch gedeckt worden. vor und nach der hl. Meß hat der gnädige Herr den segen mit dem Ciborio geben gantz still. Zu dem Agnus Die ist das Convent (aus dem Chor) in der ordnung zur Sacristey hinausgangen (in das Kirchenschiff) zur hl. Communion, die Cantorin hat gleich das Confiteor gebettet. nach der Absolution kniete man auf den bereitheten Communionbank. Zuerst küßte man dem gnädigen Herrn den ring, dann empfinge man zu gleicher zeith die hl. Communion und ginge widerum forth auf den Chor.
Nach vollendeter meß und segen wurde der hymnus veni Creator Spiritus (komm Schöpfer, Geist) angeschlagen, von dem gnädigen Herrn angefangen und von dem Chor fortgesungen worden, nach disem ging man in das Scrutini (Wahllokal), welches war in der äußeren Custorey, allwo beraythet waren: in der mitte ein großer Tisch, worauf das Crucifix, zwei brennende wax Kerzen, 1 Kelch und patene (goldenes Tellerchen) und Schreibzeyg, der verstorbenen gnädigen Frauen seeligen petschafft und 1 Hammer, auch ein Messbuch, in welchem das Evangelium aufgeschlagen war. Um den Tisch waren 6 Sessel, 1 Knyschämmel, gegenwärtig waren erstlich seine Hochwürden und Gnaden der hochwürdige gnädige Herr Praelat Carolus von Thennenbach als bischöflicher Commissarius und pater immediatus, sein Herr Notarius der hochw. Herr pater August, damaliger Professor in Thennenbach, Herr Pfarrer von hausen, Herr pfarrer von Kenzingen als Testes, – 2 Herrn Franziskaner, nemlich pater guardian und pater Senior Cleophas als Scrutatores. sobald wür hierin kommen, hatte Herr notarius ein Zettel und laße alle nähmen der Closterfrauen ab, eine jegliche Frau mußte bey Benamsung ihres namens anthworten hier, dann legten die Herren testes ihr Jurament knyender ab. wür gingen bis dises vorüber was hinaus, doch blibe die Thüren offen. wür wurden wider berufen und nochmahl befragt, ob uns diese Herren Scrutatores anoch recht wären, wür anthworteten ja, auf dieses legten sie ihr jurament ab, wie auch der Herr notarius, letzlich der gnädige Herr. indem die Herren Scrutatores den ayd ablegten, hat Herr Notarius das petschaft von der gnädigen Frau seligen verschlagen und verkratzt. NB. des gnädigen Herrn staab wie auch der gnädigen Frau ihrer stunden auf der seithen und der letztere war mit einem Kelchtüchlein oben bedeckt. nachdem alle Herren ihr ayd abgelegt, knieten wür nieder, die Cantorin bettete das Confiteor, alsdan gabe der gnädige Herr eine allgemeine Absolution, deren inhalt war, so jemand aus den gegenwörthigen Frauen Etwas auch ohnwissender auf sich haben sollte, welches selbe zum wählen untauglich machen sollte, durch diese Absolution davon losgesprochen werde.


Alsdann wurde von der Frau Priorin das jurament gemach vorgelesen, so daß alle Frauen nachsprechen konnten, alsdann müssten wir alle der ordnung nach, eine nach der andern die Hand auf das Evangeli legen und sprechen: so war mir Gott helffe und diße Evangelien Gottes. nach disem wurden die Zettel ausgeteilt, das Convent ginge hinaus, die mehrsten in ihre Bettstühl (Betstühle) und schnitten den nammen heraus, welches geschwind fertig ware, eine ging hinaus, die thüren der Custorey wurde Eröffnet. Da wür hin rin gekommen kehrte der gnädige Herr den Kelch um, und zeigte, daß er lähr wäre und nichts darinnen, dan ginge die Frau Priorin und alle nach der ordnung hin und legte eine nach der andern ihr Zettele in den Kelch und gingen auf der anderen Seithen herum und widerum zur tür hinaus. Dan sagte der gnädige Herr, wür wollen zu denen Kranken, welche waren Frau Maria Francka Freyin, Frau Maria Cäcilia Geisenhoffin, alle Herren gingen mit, Frau Maria Anna als Custorin ginge vor mit dem Crucifix und Lichtern. Der hochwürdige gnädige Herr fande, daß Frau Maria Francka außerstand war zu votieren, denselben morgen war es als wan sie ein schlag getroffen hätt und hatte gar kein Verstand, obwohlen sie sehr begierig war, dem wahlgeschäft beyzuwohnen und ihr votum zu geben, und man sie deswegen in das Capitel gleichsam tragen mußte, dan sie war schon sehr krank. Zur Zeit aber da sie sollte das Votum geben, wuste sie gar nichts mehr und gabe niemand eine anthworth. Also gingen der gnädige Herr von ihre zur Frau Maria Cäcilia und befahle ihre gantz ernsthafft, das jurament abzulegen und ales zu tun, was wür vorhin getan haben, und nahm ihre das votum auch ab in den bey sich habenden Kelch, befahle ihren gantz süß, den Zettel der übrigen nämmen wohl zuzutrücken, er wolle selben selbst besorgen (so daß keine Gefahr der Lüftung des Geheimnisses für ihre Wahl bestand).
Zwischen dieser Zeith ginge ein jegliche Frau wo sie wollte, dan kamen die mehrsten auf dem unteren Chörle zusammen und knieten draußen auf der stiegen und wartheten bis man ein Zeichen geben täte. Nach etwa einer Viertel Stund kam Herr Pater Notarius ganz freundlich und lächelnd, begehrte daß wür vortretten sollten, welches geschwind geschehen. der gnädige Herr fragte, ob wür diejenige Frau vor unsere rechtmäßige obrigkeit Erkennen und ihren gehorsamen wollen, welche man auserwöhlt zu seyn bekannt machen werde? Wir alle rüfeten frydig ja, freydig weilen man vorhin vermuthete, das wür mehr als einmal wählen werden müßten, dan der gnädige Herr nichts wollte gelten lassen als eine kanonische wahl, so daß bei 17 wählenden eine 9 Stimmen haben müsste. So aber dises nicht zuträffen sollte, wäre es keyne kanonische Wahl, man müßte noch einmal wählen und so es das Convent begert, müßte man uns sagen, wer die mehresten stimmen hätte, ja sogar alle müßte man uns nennen, wer Stimmen hätte, und wie vihl. so aber merkten wir schon, daß wir eine Canonische wahl hatten und sonst nichts von nöthen wäre, darum waren wür sehr froh. wür wurden noch mal befragt, ob wür die nun Erwöhlte Frau vor unser obrigkeit Erkennen wollten?
Wür anthworteten widerum ja, danach machte der gnädige Herr einen kleinen umschweif in denen worthen und nennete Endlich die hochwürdige Frau Maria Benedicta. sie aber fiele auf ihre knie, bekennete ihr unvermögenheit mit weinen. Der gnädige Herr zeigt ihren das Crucifix und tröstete sie mit kurzen worthen. Frau Priorin hebte sie von der Erden auf und tröstete sie, wie auch das ganze Convent gethan, nach kurzer Erholung mußte sie niederknyen und das jurament ablegen. Herr notarius sambt denen 2 Herren testes schickte der gnädige Herr auf die Abtey, der Kayserlichen Commission die ney gnädige Frau bekannt zu machen. Als selbe zurück kamen, schickte sie der gnädige Herr auf den Hof, um an 2 orthen , nemlich vor der Kirch und vor dem portal die neye gnädige Frau auszurufen.
Unter dieser Zeit haben die 2 Herren Scrutatores die Zettel auf einer gluthen (glühenden Kohle) verbrannt. Herr Verwalter schickte gleich Boten an die Freundschaft. (Die nächsten Verwandten der Neugewählten waren die Familie des Adam Schmid zu Freiburg in dem großen Eckhause an der Kaiser- und Münsterstraße, jetzt Hofapotheke. Unser Porträt der Frau Abtissin ist von dem Original photographiert, welches Herr Antiquar Hauser von den Nachkommen des Apothekers Schmid erworben hat.) nachdem die Zettel verbrannt waren, gabe der gnädige Herr der gnädigen Frau den staab und fangte an das Te deum Laudamus an und gingen alle, dasselbe singend, auf den Chor. Der gnädige Herr stellte die gnädige Frau in ihr forderes Chorgestühl und stelleten bayde den Staab hinweg, welche indessen 2 Closterfrauen hielten. als das Tedeum vollendet war, nahm der gnädige Herr den stohl (die Stola), legte selben an und sange den vers: Manda Deus virtuti tuae (Ps. 67, 29 Entbiete o Herr Deine Macht), das Konvent respondierte: Confirma hoc Deus quod operatus es in nobis (bekräftigte o Gott das was Du unter uns gewirkt hast), folgends die Colecta.
Dan führte er die gnädige Frau mit Staab in das Capitel, die vier geistlichen Herren wurden auf die Abtey geführt. als wür in das Capitel kamen, stellete der gnädige Herr die gnädige Frau an ihr Orth, übergabe ihren erstlich die heilige Regel mit kurzer ermahnung, dann sie Schlüssel, welche die Frau Maria Francisca auf einem theller mitgetragen hatte, darnach legte die gnädige Frau Knyender widerum ein jurament ab mit Auflegung der Hand auf das Evangelibuch, alsdann setzte sich der gnädige Herr auf den mittleren Sitz und die gnädige Frau legte selbem den gehorsam in die Händ ab, darnach stunde der gnädige Herr auf und setzte sich die gnädige Frau nieder. Die Frau Priorin und alle Frauen legten auch ihren den gehorsam ab, hernach die Schwestern, wie bey der heiligen profession (der Gelübdeablegung bei Aufnahme in die Gemeinde). Darnach stunde sie auf.
Der gnädige Herr gabe ihren wiederum den staab in die linke Hand und sagte ihren, sie sollte ihr eigenes pettschaft noch nicht gebrauchen bis nach der Benediction, auch sich nicht anders bis dahin unterschreiben als: Erwöhlte Abtissin. Dan begleitheten wir sie in die Krankenstuben, allwo Frau Maria Cäcilia ihren gehorsam versprochen, von da in ihr Zimmer, dann zur Commission, allwo sie die gratulations Complementen empfangen, und Herr Commissarius stellte ihren das gesind vor und was aus der Kirnhalden gegenwörthig ware. Herr Commissarius stellte der gnädigen Frau die Schlüssel wiederum zu. Herr von Bauer war auch zugegen, die neye gnädige Frau zu complementieren. Herr Verwalter, Herr Ambtmann von Thennenbach bitteten den gnädigen Herren, selber wöllten der gnädigen Frauen vor dem Tisch das pectoral (Brustkreuz) gestatten, welches der gnädige Herr gern bewilliget. (der hier und schon früher einmal genannte Herr von Bauer ist wahrscheinlich der vorderösterreichische Kameralist und Rechtsgelehrte Dr. Johann Georg Bauer, der um diese Zeit erster Beamter der in Riegel Hof haltenden Prinzessin Elisabeth von Baden-Baden war und 1831 in Freiburg als pensionierter großh. badischer Hofgerichtsrat starb. Siehe hierüber F. Gießler: Prinzessin Elisabeth Eleonora Augusta von Baden-Baden und ihr Aufenthalt in Riegel 1765 bis 1789. Freiburg 1911, S. 10.)
Das Convent hat selben und den zweyten tag auf der Abtey gespiesen. Nach der Vesper hat Herr Commissarius die gnädige Frau spatziren geführt, welche das Convent beglaithet. gegen 5 Uhr abends ist Herr Commissarius, Herr sekretarius in unserer gutschen alleinig, Herr von Gleichenstein in seiner gutschen widerum nach Freiburg gefahren. NB. Während dem scrutinium hat Herr verwalter alleinig dem kayserlichen Commissario mit Frühstück auch denen übrigen Herren (aufgewartet)“
Dem Bericht ist die Rechnung der Diäten angefügt: „Herr Commissarius von Schmidfeld 24 Gulden, Herr sekretarius vom gnädigen Herrn von Thennenbach 5 Gulden. Herr Sekretarius Kayser 12 Gulden, Herr von Gleichenstein 0, Bedienter vom Herrn von Schmidfeld 2 Gulden 45 Kreuzer, Herr Ambtmann von Thennenbach 5 Gulden, Bedienter vom gnädigen Herrn 2 Gulden 45 Kreuzer; Seiner Hochwürden und Gnaden dem gnädigen Herrn wäre auch 24 Gulden vor 3 Täg gerechnet, hat aber nichts abgenommen in geld, aber von Klosterfrauen arbeithen.“
Am 27. Oktober 1782 wurde die Gewählte, die inzwischen beim Bischof von Konstanz ihre Wahl angezeigt und um Bevollmächtigung des Thennenbacher Prälaten zur Vornahme der Benediktion gebeten hatte, von dem erwähnten Prälaten feierlich benediziert. Auch hierüber ist ein ausführlicher Bericht vorhanden (K.). Der Prälat von Tennenbach brachte den Pater Prior seines Klosters, Balthasar Schmid mit sich, welcher der leibliche Bruder der neuen Äbtissin war. Die Kirche war reich geschmückt, aber die Dürftigkeit des Klosters machte Entlehnungen von Teppichen, Baldachinen und „Hockerle“ in Tennenbach, Hecklingen und Kenzingen nötig. An Gästen fanden sich ein der Pfarrherr von Hausen, einige Herren Patres von den Franziskanern, Graf und Gräfin Hennin aus Hecklingen, Herr und Frau von Bauer, natürlich auch die nächsten Verwandten aus Freiburg, Herr Apotheker Schmid, der Bruder der gnädigen Frau mit Frau und Kindern; außerdem der Herr Bürgermeister von Kenzingen, die Herren Kanzleyverwalter, Säckel-meister und Postmeister von Kenzingen, „welche man alle invitiert hat auch zum Essen.“
Eine der ersten Amtstätigkeiten der Äbtissin war die Regelung einer leidigen Geldangelegenheit, welche eine ihrer Novizinnen an der Ablegung ihrer Profeß verhinderte. Es handelt sich um die seit zwei Jahren im Kloster befindliche Victoria Bergerin, eine Müllertochter, deren Vater die bei der Aufnahme der Tochter versprochene Mitgift zu zahlen sich weigerte. Dadurch wurde die Profeßablage unmöglich, denn die Regierung verlangte genaue Angaben über Vermögensausweis und Unterhaltungsmöglichkeit, wenn sie zur Profeßablage die Erlaubnis erteilen sollte. Durch neue Verträge wurde die Profeßablage der Victoria Berger doch am 28. October 1782 noch erreicht, doch traten später neue Komplikationen ein, welche bis 1787 einen peinlichen Briefwechsel mit dem Vater und den Geschwistern der Bergerin zur Folge hatten. Das Gotteshaus hatte aber an Frau Victoria Berger eine Ordensfrau nach dem Herzen Gottes gewonnen, wie wir später noch sehen werden.


Ein halbes Jahr nach ihrer Wahl richtete die Äbtissin ein Gesuch an die Landständische Vorder- Österreichische Regierung, man möge ihr die Aufnahme dreier Novitzinnen gestatten. Die Antwort vom 4. Juli 1783 verweigerte ohne Angabe des Grundes die Erlaubnis „ex consilio Regiminis Camerae anteaustriacae Freyburg: aus Regierungsbeschluß der Vorder-österreichischen Kammer zu Freiburg“. Am 29. Juli erfolgte dieselbe Verweigerung nochmals mit den Worten: „Kann die gebettene Erlaubnis derzeit nicht erteilt werden“. Im Dezember (4.) 1786 versuchte die Äbtissin von neuem, die Erlaubnis zur Aufnahme von 5 Kandidatinnen zu erhalten. Sie gab an, daß von den 16 Klosterfrauen einige kränklich und alt sind, was nur zu sehr der Wahrheit entsprach, so daß die Stiftungsobliegenheiten nicht genügend erfüllt werden können. Am 21. März 1787 endlich erfolgte die Genehmigung durch Kaiserliches Hofdekret aus Wien „in der Zuversicht, daß es ihre Vermögensumstände zulassen“. (GL.)
Inzwischen war im Oktober (30.) 1786 eine Erneuerung jener früher erwähnten Anfrage seitens der Regierung über die zukünftige Tätigkeit der Nonnen eingelaufen. Wiederum stellte sich die Regierung auf den Standpunkt, das Leben der Nonnen sei eine Trägheit und Nutzlosigkeit, wenn sie nicht durch äußere Werke dem Staate nützten. Mit den andern Stiftern Günterstal und Ohlsberg antwortete Wonnental der Regierung, die Frauen eigneten sich nicht zum Schulhalten und Krankenpflegen. Die Äbtissin bestand auf der Erfüllung ihrer seitherigen Stiftungsobliegenheiten. Wiederum ließ es die Regierung beruhen, wandelte aber 4 Jahre später (1790) Ohlsberg in ein weltlichen Fräuleinstift um, während auf Vorstellung der Vorderösterreichischen Landstände ein Kaiserliches Hofdekret vom 29. März 1791 Günterstal und Wonnental die Erhaltung des Status quo zusicherte. (Geier, die Durchführung der kirchlichen Reformen Joseph II. im Vorderösterreichischen Breisgau, Stuttgart 1905 [159].)
Jedoch kehren wir zu der Novizenaufnahme von 1787 zurück. Es handelte sich um fünf Kandidatinnen. Eine scheint zurückgetreten zu sein. Eine weitere beansprucht unser besonderes Interesse, weil ihre Angelegenheit ein uns fermdartiges Kulturbildchen enthüllt. Es handelt sich um die Tochter des Schulmeisters Joh. Michel Hayschmid von Baden Scheuern. Das Mädchen war 20 Jahre und war Leibeigene des Klosters Lichtental. Es findet sich darum unter ihren Papieren als erstes Stück die feierliche Manumission (Entlassung aus der Hand), wodurch die gnädige Frau Äbtissin von Lichtental die leibeigene Scholastika Hayschmidin, Tochter des Schulmeisters Johann Michel Hayschmid von Scheuern von der Leibeigenschaft losspricht „jedoch dergestalten, daß, wann vermeldete Scholastika Hayschmidin über kurz oder lang an Orten und Enden, wo wir Leibeigene haben, sich wiederumb setzen würde, dieselbe wieder wie zuvor und leibeigen sey und dafür erachtet werde.“ Die Manumission ist datiert 15. May 1787. Am selben Tag noch machte der Schulmeister mit Wonnental einen Vertrag wegen Aufnahme seiner Tochter als Kandidatin, worin er verspricht, zu ihrer Einkleidung als Novizin 125 fl., zu ihrer Profeßablage als Chorfrau weitere 125 fl. zu schicken, dazu zwei Anzüge, 12 Hemden, 12 Fürtücher, 6 Leintücher. Für den Fall, daß die Kandidatin zurückträte vor der Profeß, versprach er für Kost und Wohnung während ihres Aufenthalts 1 fl. 25 kr. pro Woche zu leisten. Die Hayschmidin war, weil erst 20 Jahre alt, noch nicht fähig, gleich als Novizin aufgenommen zu werden. Die Regierung verlangte 24 Jahre untere Altersgrenze. Ihre Einkleidung und Profeß wurde deshalb erst 1790 und 1791 gefeiert, wobei noch lange Schreibereien nötig waren, weil der für den Profeß festgesetzte Tag einige Tage vor den 24. Geburtstag fiel. Bei den drei übrigen Kandidatinnen des Jahres 1787 ging es besser. Diese waren: Katharina Cherrier aus Kerprich in Lothringen, Anna Katharina Frey, Schwert-wirtstochter aus Freiburg im Breisgau, und Maria Anna Monica Krebs, Kaufmannstochter aus Freiburg. Sie wurden noch 1787 eingekleidet und durften 1788 am 12. Oktober Profeß ablegen, nachdem die Frau Äbtissin nachgewiesen, daß sie alle drei das 24. Lebensjahr vollendet und daß der Vermögensstand des Klosters mit der Mitgift der drei Novizinnen ausreiche, sie zu unterhalten (GL. und K.).
Der von der Äbtissin unterm 22. August 1788 eingelieferte Vermögensbericht des Klosters ist wirtschaftsgeschichtlich interessant. Gegenüber dem Jahreseinkommen, das wir aus der Vermögensfassion von 1771 kennen, wonach das jährliche Einkommen auf 3475 fl. berechnet wurde, wird selbes hier auf 6908 fl. , die Ausgaben auf 5799 fl. angegeben. Davon lebten 16 Chorfrauen, 6 Laienschwestern und 2 Dienstboten, und werden außerdem bestritten die Ausgaben für den Gottesdienst mit 75 fl., für Gebäudereparationen mit 200 fl., für Taglöhner und Handwerker, als Küfer, Weber, Färber, Holzmacher und Fuhrleute, Bodenzinseinzugskosten ec. mit 305 fl. endlich auch „die Gnädigen Landesfürstlichen Abgaben“ in Höhe von 393 fl. 50 Kreuzer pro Jahr. Eine wirtschaftsgeschichtliche wertvolle Angabe fügt bei, der Sester Waizen sei hier zu 1 fl., Rocken zu 40 Kreuzer, Gerste zu 30, Haber zu 24 Kreuzer angeschlagen. Die Gesamt- Erhöhung gegenüber einer in Jahre 1784 gemachten Fassion erkläre sich durch „die Erhöhung der Bestände“ in fünf Ortschaften, durch Steigerung der für die Klostermatten bezahlten Jahreszinsen, endlich durch einen Wechsel im Wirtschaftsbereich, wodurch die, seither als Weide für die Schweine der Kenzinger Bürger brachgelegenen Brachackern, nunmehr nach Eingehen der Kenzinger Schweineherden den Bürgern als Ackergeländ verpachtet worden seien. Ferner erklärt die Anmerkung noch, warum das Kloster nur 37½ Jauchert Acker unterm Pflug habe und 29 Jauchert als Matten liegen lasse mit dem Hinweis auf die vom Kloster betriebene Aufzucht von Pferden und Kindern.
Die Anmerkung schließt mit den Worten: „Sofern nun die Eltern deren Novizinen ihre Versprechen halten und das von dem gnädigen Landesfürsten erlaubte Doralitium beibringen, werden die in der Fassion angezeigten 1900 fl. Passivschulden gänzlich abgetilgt werden“ (GL.).
Diese Mitgift der Novizinnen hatte noch 1775 bei der Profeßablage der Ursula Kaiser von Freiburg 1000 fl. betragen, wovon 50 fl. als „Erbsteuer“ an die Landständische Einnehmerei gingen. Jetzt betrug sie 1500 fl., doch durfte sie zum Teil in Aussteuersachen erlegt werden. So bezahlte Joseph Alexander Krebs für seine Tochter Maria Anna laut Vertrag vom 16. September 1788 am 15. Oktober, unmittelbar nach der Profeßablage 500 fl. rheinisch, am 19. April 1789, 158 fl. 32 Kreuzer rheinisch, die übrigen 841 fl. 28 Kreuzer wurden für ihre vollständige Aussteuer angerechnet (GL.). Außerdem vermachte er seiner Tochter ein lebenslängliches Jahrgeld von 25 fl. (K.).
Die Feier der Einkleidung und Profeßablage in den hinterlassenen Papieren der letzten Äbtissin in einigen Blättchen und Blättern geschildert. Ich übergehe sie und hebe von der ganzen sinnigen Anordnung nur einen kleinen hübschen Zug aus der Einkleidungsfeier heraus: Diese Feyer begann nach folgender Anordnung: „Wann die Brauth in das Redzimmer kombt und die Eltern zugegen sind, so bedanket sie sich gegen ihnen kniefällig vor die christliche Auferziehung.“ Dann erst geht sie mit ihrem Brautführer hinaus in die Kirche zum Hochamt. Nach demselben „führt der Vatter die Braut zu der Thür und übergibt sie der Abtissin“, worauf dann im Kapitel die eigentliche Einkleidung, das Abschneiden der Haare und der gegenseitige Friedenskuß stattfindet. So hat die ganze Feier den Charakter einer Übergabe des Kindes durch die Eltern an den himmlischen Bräutigam und dieser selber nimmt seine junge Braut nur an, nachdem sie kniefällig den Eltern für ihre Erziehung gedankt und der Vater sie freiwillig an der Hand ihm zuführt. Wie herzlich die Anteilnahme der Verwandten bei solchen Feiern gewesen, geht aus den nachgelassenen Papieren der letzten Äbtissin hervor, unter welchen sich ein mit zierlicher Überschrift und einem handgemalten Bildchen versehenes Gratulationsgedicht ihrer Tante befindet, welches beginnt: „Nun ist der frohe Tag wo alles überwunden, wie glücklich ist die Braut, die sich mit Gott verbunden, wie glücklich bin auch ich, dies Jahr erlebt zu haben, mein Freundin anzusehen, geziert mit Gottes Gaben.“ Der Vater aber stellte der jungen Braut in einer ebenfalls noch erhaltenen Urkunde das Zeugnis aus: „Daß selbe sowohl gegen ihre seelige Mutter, als besonders nach dem Hintritt derselben gegen mich ihre kindlichen Pflichten gehorsamst erfüllt und sich dahero meiner vätterlichen Liebe in vollem Maße verdient gemacht habe“ (K.). – Man sieht, das Kloster zerriß die Familienbande nicht in unschöner, harten Weise, sondern löste aufs zarteste das Kind vom Hause der Eltern, zugleich die Familienliebe und Kindespflichten zur Voraussetzung der neuen Pflichten machend.

Quelle: Breisgau-Verein Schau-ins-Land 39. Jahrlauf 1912, S. 75

Die Abkürzungen der Quellen bei Krebs bedeuten:
(K.) =Papiere der letzten Äbtissin im Besitz der Familie Krebs
(M.)= Mortuarium des Klosters Wonnental im selben Besitz
(L.)= Archiv des Klosters Lichtental, Acta Wonnentaler Frauen betreffend Nr. 29
(GL.)= General- Landesarchiv, Kloster Wonnental, Aus Kenzingen Convolut 31 und 32 Wonnental betreffend
(E.)= Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv