XXXV.
Maria Rosa Catharina von Storp
Maria Rosa Catharina von Stopp von Heitersheim im Breysgau wurde den 27. merz 1752 canonice und zwar solemniter zur Äbbtissin erwöhlet … Anno 1782 … (gestorben).
Quelle: Die Pforte 12. & 13. Jahrgang, Nr. 22 bis 25 – 1992/93, S. 51

Bildquelle: Die Pforte 12. und 13. Jahrgang, Nr. 22 bis 25 – 1992/93
Stift Wonnentals letzte Jahre und Ende
von Dr. Engelbert Krebs
III. Maria Rosa Katharina von Storp
(1752 – 1782)
Doch nun zurück zur Geschichte der Äbtissinnen. Frau Maria Caecilia Schaal, welche dem Kloster seine einfache Gediegenheit geschenkt hatte, schloß am 21. März 1752 als 68jährige Frau die Augen. Zu ihrer Nachfolgerin wählte man schon am 27. März desselben Jahres Frau Maria Rosa Katharina von Storp aus Heitersheim im Breisgau, seit 1571 wieder die erste adlige Äbtissin und auch die letzte (Kriegers Topographisches Wörterbuch schreibt im Anschluß an Susann im Schauinsland 20: Stopp. Das Mortuarium das Klosters aber bezeugt, daß der Name Storp lautet). Sie ließ, wie das Totenbuch hervorhebt, die Altäre in der Kirche, den Tabernakel und den hl. Leib neu fassen, ließ das Bild des Klosters malen, das wir soeben beschrieben haben, und die Gedenktafel der Stifter und Äbtissinnen aufstellen, die wir erwähnt haben. Unter ihrer Regierung visitierten der Abt Gregor von Lützell und Maulbrunn, welcher Generalvikar des Zisterzienserordens für den Breisgau, Elsaß und die Schweiz war, am 15. Oktober 1754 das Kloster. Die noch erhaltene „Visitations- Charten” (K.) besagt, daß der Herr Abt in Wonnental, „nebst gedachter gnädiger Frau Äbtissin sechzehn Chorfrauen, zwey Novitzinnen und fünf Leyenschwestern gefunden haben, welche sammentlich bestmöglich ihrer profession nach zu leben, von tag zutag in denen tugenden zuzunehmen und zur Vollkommenheit ihres Standes zu gelangen trachten und verlangen. Wir wollen Ihnen umb desto mehr hiezu behülflich seyn, als es sicher ist, daß ein so heiliger Eyfer Gott dem Herrn angenehm und gefällig ist. Dannachhero haben wir rathsamb erachtet Einige Puncten anzusetzen, welche unserer hl. regel gemäß von allen gehalten werden sollen.” Der Abt gibt dann Anweisung zur würdigen Feier des Gottesdienstes, zur Bewahrung des von der Regel gebotenen Schweigens, zur Verrichtung der Handarbeit in Haus und Feld unter Beobachtung wahrer Armut und freudigen Gehorsams, zur Abhaltung der geistlichen Übungen insbesondere der täglichen Betrachtung, von welcher auch die Laienschwestern nicht dürfen befreit werden. Er ermahnt zur schwesterlichen Liebe und gibt insbesondere der Äbtissin Verhaltungsmaßregeln gegen ihre untergebenen Mitschwestern. Sodann bestätigt er die Anweisung der Visitation von 1752, wonach die Frauen ihre einzelnen Ämter im Hause nicht zu lange behalten sollen, damit der Geist der Innerlichkeit bei einzelnen nicht notleide, sowie die Verfügung, derzufolge die Novizinnen noch ein ganzes Jahr nach abgelegter Profeß „der Direktion und unterweisung der novitzen Meisterin unterworfen seyn sollen.” Streng schärft er auch die Beobachtung der Klausur ein, gestattet jedoch die bisherigen gemeinsamen Spaziergänge der Frauen, nach jeweiliger Verfügung der Frau Äbtissin, bei welchen aber jeder Häuserbesuch und jedes Gespräch mit Weltleuten zu vermeiden ist. Die Frauen dürfen künftighin ihre Anverwandten nur noch nach eingeholter ausdrücklicher Erlaubnis des Pater immediatus (welcher für Wonnental der Abt von Tennenbach war) oder des Vicarius Genralis Besuchen gehen. Zum Schluß befiehlt der Visitator diese Karten jährlich viermal an den „Frauenfasten” dem Konvent vorzulesen. Datiert ist die Karte: Lützell, 25. Januar 1755.
Die Karte läßt erkennen, daß Wonnental nicht zu den verweltlichten Klöstern gerechnet werden darf, sondern daß sein ganzes Verhalten der Regel des hl. Bernhard entsprechend geordnet war. Lediglich die gemeinsamen Spaziergänge der Frauen außerhalb der Klausur und die vor 1754 üblich gewesenen Besuche der Frauen bei ihren Anverwandten lassen auf eine ganz geringe Abweichung von der ursprünglichen Strenge der Zisterzienserinnen schließen, eine Abweichung, die aber eben durch die Karte von 1754 bezw. 1755 reformiert wird.
Die freundschaftlichen Beziehungen, welche Wonnental mit anderen Zisterzienserinnenstiften unterhielt, spiegelt sich in einer uns zufällig aufbewahrten Handschrift des Jahres 1762 (K.), welche einen Neujahrsglückwunsch der Nonnen von Wald bei Meßkirch an ihre Äbtissin enthält. Die Handschrift ist sehr kunstreich geschrieben und umfaßt 9 Blätter. Ihr Inhalt ist, nach einer schwülstigen Anrede an die gnädige Äbtissin des freyadlichen Reichs-Stiftes Wald ordinis Cisterciensis, Frau Maria Dioscura Freyin von Thurn und Valsassina, ein Glückwunschgedicht, das aus 49 Bibelstellen zusammen gesetzt ist, sodann ein Singspiel, dessen singende Personen Fortuna, Mars und Irene sind. Die Frau von Thurn muß an dem Stück viel Freude gehabt haben und andererseits mit den Nonnen oder wenigstens der Frau Äbtissin von Wonnental wohlbefreundet gewesen sein, da sie ihnen dieses interessante Zeugnis der Kleinkunst in Frauenklöster der Rokokozeit eigen abschrieb und zustellen ließ. Ob die Frauen von Wonnental ähnliche Dichterinnen unter ihren Schwestern zählten, entzieht sich unserer Kenntnis. Einige Festgedichte, der letzten Äbtissin gewidmet und in ihren nachgelassenen Papieren aufbewahrt, stammen nicht von den Nonnensondern von weiblichen Verwandten und Freundinnen. Immerhin werden wir ähnliche Festakte und Spielereien in Wort, Musik und Schrift auch für Wonnental voraussetzten müssen, wenn wir uns das Leben im Kloster vollständig vergegenwärtigen wollen. Ein „Wunsch auf den Benedictionstag der Äbtissin zu Wonnental” aus dem Jahr 1794 enthält in Rot- und Schwarzschrift die damals häufige Spielerei, mit dem Zahlenwert der gebrauchten lateinischen Buchstaben die Jahreszahl anzugeben. Eine mit sehr viel Kunstfertigkeit gebaute kleine Weihnachtskrippe aus Wonnental soll noch in diesem Heft zur Veröffentlichung kommen.
Wie über das geistliche und gesellige Leben des Klosters unter der Frau von Storp, so sind wir auch über die wirtschaftliche Verhältnisse dieser Zeit gut unterrichtet. Eine unter ihrer Regierung am 12. Dezember 1771 aufgestellte „Vermögensfassion” (OL) gibt die laufenden Einkünfte in Naturalien und Geld auf insgesamt 3475 Gulden an. Von diesen Einkünften lebten etwa 25 Personen, werden die Kosten zur Erhaltung und Ausschmückung der Kirche und zur würdigen Feier des Gottesdienstes bestritten und die gesamte Hofwirtschaft des Klosters umgetrieben. Das Stift gehörte also nicht zu jenen kirchliche Anstalten, für welche der Reichtum eine Gefahr bilden konnte.
Frau von Storp war 51 Jahre alt, als man sie zur Äbtissin wählte. Sie erreichte ein Alter von 81 Jahren, davon sie 57 im Kloster, 31 in der Würde der Äbtissin, 16 Jahre in völliger Blindheit zubrachte (M.). Aus ihrem letzten Regierungsjahr ist ein Schreiben des Freiherren von Wittenbach erhalten (GL.), der ihr den Befehl der Regierung mitteilt, daß Frauen aus aufgehobenen Klöstern in noch bestehenden Klöstern nur wieder als reguläre Klosterfrauen, nicht aber als Pensionärinnen aufgenommen werden dürfen, da solches der Ordenzucht der anderen nachteilig wäre. – Der Brief ist ein Merkzeichen einer neuen Zeit: die josefinischen Klosteraufhebungen haben begonnen. In die noch bestehenden Klöster greifen die Kaiserlichen Verordnungen bis ins Detail hinein.
Quelle: Breisgau-Verein Schau-ins-Land 39. Jahrlauf 1912, S. 46
Die Abkürzungen der Quellen bei Krebs bedeuten:
(K.) =Papiere der letzten Äbtissin im Besitz der Familie Krebs
(M.)= Mortuarium des Klosters Wonnental im selben Besitz
(L.)= Archiv des Klosters Lichtental, Acta Wonnentaler Frauen betreffend Nr. 29
(GL.)= General- Landesarchiv, Kloster Wonnental, Aus Kenzingen Convolut 31 und 32 Wonnental betreffend
(E.)= Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv